Alle Sektionsunternehmungen werden von ehrenamtlichen Kurs- oder Tourenleiter*innen mit großem Engagement organisiert. Dennoch können Teilnehmende keinen „Reiseveranstalter-Service“ erwarten. Oft finden Vorbesprechungen statt, bei denen viele Fragen geklärt werden können. Die Anreise und Quartierbuchung erfolgt i.d.R. wie im Programm ausgeschrieben bzw. nach Rücksprache mit der Tourenleitung.
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
Das Buchungsportal unter https://www.alpenverein-aschaffenburg.de/touren-und-kurse und der entsprechenden Veranstaltung wird im Zeitraum 01.10. (12.00 Uhr) – 29.10.2025 exklusiv für Sektionsmitglieder freigeschaltet, danach ist es für alle Interessenten zugängig.
Anmeldungen zu Tourenwochen oder Kursen sind nur online über das Buchungsportal möglich. Anmeldeschluss ist – wenn nicht anders angegeben – 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Bei zu wenigen Anmeldungen muss die Veranstaltung abgesagt werden. Jede Person erhält bei Anmeldung über das Buchungsportal eine automatische Bestätigung über den Eingang. Eine verbindliche Zusage über die Teilnahme, verbunden mit der Zahlungsaufforderung, kann erst versandt werden, wenn feststeht, dass die Tour stattfindet. Bei großer Nachfrage wird eine Warteliste geführt. Halten Sie sich bitte durch telefonische Anfragen (z. B. über den Listenplatz) auf dem Laufenden. Endgültige Absagen von Wartelistenplätzen können nicht erfolgen.
Mit der Anmeldung stimmt die anmeldende Person zu, dass persönliche Daten zur Organisation der Tour/des Kurses an die Tourenleitung weitergegeben werden. Der Weitergabe der Daten an die restliche Gruppe, z. B. zur Organisation von Fahrgemeinschaften, kann widersprochen werden. Dies bitte unter „Bemerkung“ auf dem Anmeldeformular eintragen.
Die Platzvergabe erfolgt nach Eingang der Anmeldung über das Buchungsportal. Sind die vorgesehenen Plätze belegt, wird eine Warteliste eröffnet, über die unverzüglich informiert wird. Nichtmitglieder können grundsätzlich einmalig an Veranstaltungen teilnehmen („Schnuppern“). Angehörige anderer Sektionen erlangen durch eine C-Mitgliedschaft gleiche Rechte wie Mitglieder der Sektion Aschaffenburg. Das Buchungsportal wird die ersten zwei Wochen exklusiv für Sektionsmitglieder freigeschaltet, danach ist es für alle Interessenten zugängig.
Die Teilnahmegebühren gelten pro Person und enthalten nur die Führungskosten. Hinzu kommen noch weitere Kosten für Fahrt, Übernachtung, Verpflegung sowie je nach Tour Seilbahnen o. ä. Diese werden, soweit nicht anders vermerkt, vor Ort abgerechnet. Bei Anreise mit dem Sektionsbus werden die Kosten auf alle Teilnehmenden umgelegt.
Bei Tourenwochen, Kursen und Mehrtagesfahrten wird die volle Teilnahmegebühr nach Erhalt der Bestätigung fällig. Die Bezahlung erfolgt per Bankeinzugsermächtigung. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Reisebeginn werden 20,00 € als Bearbeitungsgebühr, ab 60 Tage vor Reisebeginn 50 % und ab 30 Tage 100 % der Teilnahmegebühr einbehalten. Sofern der freigewordene Platz über die Warteliste besetzt werden kann, reduziert sich die Stornogebühr bei Rücktritt innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn auf 30 % der Teilnahmegebühr, mind. jedoch 20,00 €. Zusätzlich können Stornogebühren für Quartiere, Verkehrsmittel o. ä. anfallen, die bei Absage durch die angemeldete Person zu tragen sind. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Bei zu geringer Gruppengröße, bei Ausfall der Tourenleitung oder bei höherer Gewalt ist die Sektion berechtigt, den Kurs oder die Tour abzusagen. Im Falle einer Absage aus einem der vorgenannten Gründe werden den angemeldeten Personen die bereits gezahlten Beträge voll zurückgezahlt. Bei Ausfall der geplanten Tourenleitung kann die Sektion eine Ersatzleitung einsetzen. Der Wechsel berechtigt nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zum Ersatz der Teilnahmegebühren. Kann der Alternativtermin nicht wahrgenommen werden, werden die Teilnahmegebühren zurückerstattet.
Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden an, dass die Sektion Aschaffenburg und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleitungen – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung, die über den im Rahmen der Mitgliedschaft im DAV bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht, sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach freigestellt werden. Dies gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Um die Qualität der Touren zu sichern und den Teilnehmenden eine Entscheidungshilfe zu geben, wird zwischen Führungstouren und Gemeinschaftstouren unterschieden. Bei Führungstouren wird die Tour von ausgebildeten Trainern und Trainerinnen ausgewählt und alle Entscheidungen auf der Tour werden von diesen getroffen – entsprechend den örtlichen Gegebenheiten. Bei Gemeinschaftstouren wird die Tour ebenfalls von ausgebildeten Trainern oder Trainerinnen ausgewählt und organisiert. Die Teilnehmenden sind hier von den Anforderungen her selbstständig in der Lage, die Anforderungen der Tour auch allein zu meistern. Entscheidungen auf der Tour werden von der Gruppe gemeinsam getroffen.
Das ausgeschriebene (vorgesehene) Tourenprogramm kann wegen schlechter Witterung oder alpiner Gefahren abgeändert werden. Alternativ kann eine Ausweichtour angeboten werden. Die Entscheidung darüber liegt in jedem Fall bei der Tourenleitung. Bitte melden Sie sich nur zu Touren an, denen Sie konditionell und bergsteigerisch gewachsen sind. Alpine Anforderungen sind in den Tourenbeschreibungen enthalten. Teilnehmer*innen, die den Anforderungen nicht entsprechen, gefährden sich und andere. In diesem Fall kann die Tourenleitung nach Rücksprache mit dem Ausbildungsreferat bereits im Vorfeld die Teilnahme untersagen.
Bei allen Fahrten mit einer ausreichenden Gruppengröße wird die Nutzung des Sektionsbusses empfohlen. Neben dem Umweltschutzgedanken durch die Reduzierung von Emissionen trägt die gemeinsame Anreise auch zur Gruppenbildung bei. Grundsätzlich sind Fahrgemeinschaften erwünscht. Bei Nichtzustandekommen von Fahrgemeinschaften ist die Anmietung eines Leihfahrzeuges erforderlich, was die Kosten für jedes Gruppenmitglied deutlich erhöhen kann.
Die teilnehmende Person willigt ein, dass von ihr im Rahmen von Sektionsveranstaltungen hergestellte Fotos und Videos von der Sektion Aschaffenburg zur Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung verwendet werden dürfen. Die Sektion Aschaffenburg darf derartige Fotos und Videos insbesondere in ihrer Vereinszeitschrift, auf ihrer Website sowie auf Social-Media-Accounts (Facebook, Instagram) veröffentlichen. Diese Einwilligung kann jederzeit und ohne Nachteile auch für Teilbereiche gegenüber der Sektion Aschaffenburg widerrufen werden.