Einladung zur Mitgliederversammlung und der Jugendvollversamlung 2026

EINLADUNG ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2026

Der Vorstand lädt alle Mitglieder herzlich zur jährlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, 19.05.2026 ein. Die Versammlung beginnt um 19.30 Uhr. 
 
Versammlungsort ist der Pfarrsaal der Herz-Jesu-Kirche, Saarstraße 4, Aschaffenburg (gegenüber der Großmutterwiese, Eingang zwischen Kirche und Pfarrhaus). 
 
Tagesordnung 
 
1.    Eröffnung 
2.    Gedenken der Verstorbenen 
3.    Jahresberichte des 1. Vorsitzenden und des Schatzmeisters 
4.    Bericht der Rechnungsprüfer 
5.    Weitere Berichte des Vorstands 
6.    Entlastung 
7.    Wahlen: Jugendreferent*in 
8.    Berichte der Referent*innen, Beauftragten und Sektionsgruppen 
9.    Anträge 
10.  Verschiedenes 
 
Zu Ziffer 9:  
Anträge müssen schriftlich bis zum 24.04.2026 bei der Sektion Aschaffenburg des Deutschen Alpenvereins e.V., Wendelbergstr. 34, 63739 Aschaffenburg, E-Mail: info@alpenverein-aschaffenburg.de eingereicht werden. 
 
Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, sich aktiv an der Gestaltung unserer Vereinsziele und der Wahl zu beteiligen! Bitte bringen Sie Ihren Mitgliedsausweis mit. 

Der Vorstand lädt alle Mitglieder unter 27 Jahren herzlich zur jährlichen Jugendvollversammlung am Montag, 04.05.2026 ein. Die Versammlung beginnt um 18.00 Uhr.

 

EINLADUNG ZUR JUGENDVOLLVERSAMMLUNG 2026

Treffpunkt: DAV Kletter- & Boulderzentrum Aschaffenburg, Wendelbergstr. 36, 63739 Aschaffenburg um 17.50 Uhr

Versammlungsort: DAV Geschäftsstelle Wendelbergstr. 34, 63739 Aschaffenburg um 18.00 Uhr

 

Tagesordnung

1.  Begrüßung durch den Vorstand

2.  Finanzbericht des kommissarischen Jugendreferenten (1. Vorsitzender)

3.  Entgegennahme und Diskussion des Arbeits- und Finanzberichts

4.  Wahlen:

   a.  Wahl zweier Jugendreferent*innen unterschiedlichen Geschlechts für die Restdauer der in der Sektionssatzung festgelegten Amtszeit für Vorstandsmitglieder und Vorschlag einer der beiden Personen zur Wahl in den Sektionsvorstand.

   b.  Wahl der Mitglieder des Jugendausschusses. Die Amtsperiode dauert bis zur nächsten ordentlichen Jugendvollversammlung.

5.  Beschluss des Jahresrahmenprogramms und der Verwendung des Jugendetats

6.  Erteilung von Arbeitsaufträgen an die Jugendreferent*innen und den Jugendausschuss

7.  Sonstiges